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Jahresverbrauchsabrechnung Wasser/Abwasser


Jahresverbrauchsabrechnung Wasser/Abwasser - Meldung der Zählerstände zum 31. Dezember 2024

Auch in diesem Jahr haben wir uns für die Variante der sogenannten Selbstablesung entschieden. Sie erhalten ab Anfang Dezember ein entsprechendes Schreiben mit der zu Ihrem Haushalt gehörigen Selbstablesekarte. Für Sie als Kunde hat dies den Vorteil, dass Sie den Zeitpunkt der Ablesung selbst bestimmen können. Terminabsprachen und Wartezeiten, die sich mit den Ablesern ergaben, entfallen.

Wir bitten Sie, die Ablesung möglichst zeitnah zum 31.12.2024 vorzunehmen. Sollte uns Ihre Ablesung bis zum 07.01.2025 nicht vorliegen, werden wir Ihren Verbrauch schätzen.

Bitte füllen Sie die Ihnen zugesandte Selbstablesekarte aus und senden diese an die genannte Anschrift zurück. Sie können Ihren Zählerstand auch über den aufgedruckten QR-Code übermitteln.

Zudem besteht die Möglichkeit, den Zählerstand auf der Homepage der Stadt Geisingen unter www.geisingen.de/wasserzaehlermeldung online zu übermitteln. Dazu ist eine Anmeldung mit den unten rechts auf der Karte angegebenen Zugangsdaten erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass die Ablesekarten in einem automatischen Verfahren bei der Deutschen Post verarbeitet werden. Eine Zählerstandsmeldung per Telefon, Telefax, E-Mail oder die Abgabe der Selbstablesekarte im Rathaus kann daher leider nicht berücksichtigt werden.

Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Sabine Wöhrle von der Stadtverwaltung, Steueramt, unter der Telefonnummer 07704 807-25 gerne zur Verfügung.

Hinweis zur Jahresabrechnung 2024 und den künftigen Vorauszahlungen für 2025

Der abgelesene Zählerstand wird durch das Rechenzentrum automatisch auf den 31.12.2024 hochgerechnet. Das bedeutet, dass beispielsweise ein am 10.12.2024 abgelesener Zählerstand automatisch mit einem voraussichtlichen Verbrauch bis zum 31.12.2024 errechnet wird. Sollten Sie eine Hochrechnung nicht wünschen, lesen Sie Ihren Zählerstand am 31.12.2024 ab.

Bitte beachten Sie, dass für unterjährige Vorauszahlungen keine Rechnungen verschickt werden. Wir bitten alle Barzahler, die jeweiligen Fälligkeitstermine zu beachten und die Zahlungen rechtzeitig vorzunehmen. Die Höhe der vierteljährlichen Vorauszahlungen ist auf der Schlussrechnung ausgewiesen. Die Fälligkeiten sind jeweils am 30.03., 30.06., 30.09. und 30.12. eines Jahres.