Wir möchten daran erinnern, entlang von öffentlichen Straßen und Gehwegen Hecken und Sträucher, die aus privaten Grundstücken in den Verkehrsraum hineinragen oder die Sicht für Verkehrsteilnehmer verdecken, zu schneiden. Schlechte Sichtverhältnisse an Straßenkreuzungen und -einmündungen oder verdeckte Verkehrszeichen stellen für Fußgänger und Fahrzeuglenker vermeidbare Gefahrenpunkte dar.
Es sind alle Grundstückseigentümer verpflichtet, ihre Hecken und Anpflanzungen so rechtzeitig zurückzuschneiden, dass diese nicht zum Ärgernis für Verkehrsteilnehmer werden. Folgende Punkte sind hierbei zu beachten:
Bitte prüfen Sie, ob für Ihre Anpflanzungen entlang der öffentlichen Straßen und Wege die obigen Punkte gelten. Schneiden Sie gegebenenfalls Ihre Hecken, Bäume und sonstige Pflanzen entsprechend zurück. Bedenken Sie auch, dass bei Unfällen aufgrund von Behinderungen durch Anpflanzungen möglicherweise Sie als Grundstückseigentümer in der Haftung stehen.
Das anfallende Schnittgut kann im Rahmen der Öffnungszeiten auf dem Wertstoffhof oder auf den Grünschnittannahmestellen in den Stadtteilen entsorgt werden.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.