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Veröffentlichung der Altersjubilare und Ehejubiläen


Seit Jahren ist es in unserer Stadt üblich, die Geburtstage der Altersjubilare ab dem 70. Lebensjahr sowie jeder weitere fünfte (75., 80., 85., 90., 95.,) und ab dem 100. jährlich als auch Ehejubiläen ab dem 50. im Mitteilungsblatt, Zeitung und im Internet zu veröffentlichen. An diesem Brauch, der allgemein begrüßt wird, wollen wir festhalten.

Nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind jedoch personenbezogene Daten, also auch Geburtstage und Termine der Goldenen Hochzeiten, geschützt. Die Mitbürgerinnen und Mitbürger ab dem 70. Lebensjahr, die eine Veröffentlichung der Geburtstage und Ehrentage, wie z.B. Goldene Hochzeit, nicht wünschen, werden gebeten, dies schriftlich (E-Mail: buergerbuero(at)geisingen.de) oder telefonisch (Telefon 07704 807-20 oder -21) mitzuteilen.

Soweit Wünsche dieser Art vorgebracht wurden, werden diese selbstverständlich weiterhin berücksichtigt, ohne dass es einer nochmaligen Mitteilung an die Stadt bedarf.