Nachricht

Grundsteuerreform 2025


Anschreiben des Finanzamtes

Im Zuge der Grundsteuerreform müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken eine Grundsteuererklärung, auch „Feststellungserklärung“ genannt, abgeben. Hierzu wurden sie bereits von ihrem zuständigen Finanzamt angeschrieben. Der Abgabezeitraum ist vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022.

Die Abgabe soll elektronisch über ELSTER erfolgen. Bereits bestehende ELSTER-Konten können hierfür genutzt werden. Andernfalls wird empfohlen, sich frühzeitig auf www.elster.de anzumelden.

Zur Abgabe dieser Erklärung benötigen Sie folgende Angaben:

  • die Grundstücksgröße
  • den Nutzungszweck
  • den Bodenrichtwert zum 01.01.2022

Die Grundstücksgröße finden Sie am einfachsten im Kaufvertrag über das Grundstück oder dem Grundbuchauszug. Beim Nutzungszweck müssen Sie zwischen Wohnen und nicht Wohnen unterscheiden.

Auf der Internetplattform BORIS-BW (Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg) sind die Bodenrichtwerte für Geisingen und die Stadtteile mit dem Erhebungsstand 01.01.2022 eingestellt. Diese Bodenrichtwerte benötigen Grundstückseigentümer zur Abgabe ihrer Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts gegenüber dem Finanzamt. Die Plattform BORIS-BW ist über die Internetadresse www.gutachterausschuesse-bw.de zu erreichen. Auf der Plattform kann man die benötigte Adresse eingeben. Es ist aber auch eine Kartensuche möglich. Nach Auswahl eines Grundstückes kann man einen Ausdruck generieren, der alle für die Steuererklärung benötigten Daten Flurstücks-Nummer (Zähler und gegebenenfalls Nenner), Gemeindename, Gemarkungsname und Fläche des Grundstückes enthält.

Zudem sind die Bodenrichtwertkarten auf unserer Homepage eingestellt.

Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass zur Abgabe der Steuererklärung im Regelfall keine Grundbuchausdrucke erforderlich sind und dass im Falle der Beantragung von Grundbuchausdrucken, diese nur gebührenpflichtig erstellt werden können (10,- €/pro Grundbuchausdruck). Die Nutzung von BORIS-BW ist hingegen kostenlos.

Sollten Sie über keinen Internetzugang verfügen oder weitere Fragen haben, melden Sie sich frühzeitig bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Auch Familienangehörige können bei der Abgabe helfen.

Kontaktdaten Finanzamt Tuttlingen: Telefon 07461 98-0
E-Mail: poststelle-21(at)finanzamt.bwl.De-Mail.de

Für Fragen rund um die Grundsteuer hilft Ihnen bei der Stadtverwaltung Geisingen, Herr Manuel Stöhr, Telefon 07704 807-44 gerne weiter.