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Rathaus nach Terminvereinbarung geöffnet


Rathaus Geisingen und Ortsverwaltungen nur nach Terminvereinbarung geöffnet

Für das Rathaus Geisingen und die Ortsverwaltungen gelten wieder Zugangsbeschränkungen. Das heißt: Termine müssen wieder vorab beim jeweiligen Sachbearbeiter vereinbart werden. Die Kontaktdaten und Öffnungszeiten finden Sie hier  oder erfahren Sie über die Telefonzentrale 07704 807-0.

Seit Montag, 03. Januar 2022 gilt für die kommunalen Verwaltungen gemäß der Corona-Verordnung die 3G-Regel. Zutritt zum Rathaus haben nur Geimpfte, Genesene oder Getestete. Bitte bringen Sie Ihren Impfnachweis, Ihren Genesenennachweis oder einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) bzw. einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) zu Ihrem Termin mit. Außerdem ist zur Identitätsüberprüfung der Personalausweis oder Reisepass mitzuführen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.