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Landschaftsschutzgebiet Pfaffental


Die Ortsverwaltung Kirchen-Hausen weist auf die Benutzungsordnung des Grillplatzes im Pfaffental (Landschaftsschutzgebiet) Kirchen-Hausen hin.

Das Freizeitgelände ist für jedermann zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erreichen. Seit 1994 hat das Landratsamt Tuttlingen das Pfaffental zum Landschaftsschutzgebiet erklärt, das heißt in diesem Gebiet sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.

Aus diesem Grund muss die Benutzung des Grillplatzes vorher von der Ortsverwaltung Kirchen-Hausen genehmigt werden.

Kraftfahrzeuge müssen auf dem Parkplatz am Ortsausgang Richtung Pfaffental abgestellt werden. Die Durchfahrt bis zur Grillstelle und das Abstellen/Parken an der Grillhütte ist untersagt. Ein Versorgungsfahrzeug darf direkt am Grillplatz parken. Dieses Fahrzeug muss jedoch mit Kennzeichen bei der Ortsverwaltung angegeben werden. Der Genehmigungsschein wird von der Ortsverwaltung ausgestellt.

Hinweise zum unbefugten Befahren des Pfaffentalweges und sonstigen Verstößen gegen die Landschaftsschutzverordnung können an die Ortsverwaltung Kirchen-Hausen weitergeleitet werden.