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Keine Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen sowie Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle


Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle sowie Alters- und Ehejubiläen werden zukünftig nicht mehr veröffentlicht

Durch die Einführung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben sich viele Änderungen ergeben, so auch im Bereich der Veröffentlichung der Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle sowie Alters- und Ehejubiläen.

Veröffentlicht wurden bisher Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle monatlich, Altersjubilare ab dem 70. Geburtstag (jeweils in 5-Jahres-Schritten) sowie Ehejubiläen ab dem 50. Hochzeitstag.

Aufgrund dieser Änderungen werden im Mitteilungsblatt der Stadt Geisingen ab Juni keine Daten über Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle sowie Alters- und Ehejubiläen mehr erscheinen. Ebenso werden wir die Daten nicht mehr an die Tageszeitungen zur dortigen Veröffentlichung weitergeben.

Da personenbezogene Daten ein wichtiges und schützenswertes Gut sind, bittet die Stadtverwaltung um Verständnis, dass keine Daten mehr abgedruckt werden.