Das Rathaus Geisingen und die Ortsverwaltungen haben mit eingeschränktem Publikumsverkehr geöffnet. Um eine Zutrittskontrolle im Rathaus zum Schutz der Besucher und der Beschäftigen gewährleisten zu können und insbesondere auch zur Vermeidung von Warteschlangen, erfolgt ein
Zutritt ins Rathaus nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung. Termine sind direkt bei den jeweiligen Dienststellen, wie z.B. dem Bürgerbüro, Standesamt, Stadtkasse, Stadtbauamt, Hauptamt etc. und direkt bei den Ortsverwaltungen zu vereinbaren.
Da eine Zutrittskontrolle im Rathaus nur gewährleistet ist, wenn die Eingangstüre verschlossen bleibt, ist es erforderlich, dass Besucher beim Eintreffen zu ihren Terminen am Rathaus, sich kurz telefonisch bei der Dienststelle, mit der sie die Terminvereinbarung getroffen haben melden. Sie werden dann von der Mitarbeiterin / dem Mitarbeiter eingelassen. Alle Besucher werden darum gebeten, einen Mundschutz zu tragen.
Ihre Ansprechpartner finden Sie
hier.