Nachricht

Fällige Abgaben im Januar 2020


Wie bereits mitgeteilt stellt die Stadt Geisingen zum 01. Januar 2020 auf ein neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) um. Dies ist mit aufwändigen Umstellungsarbeiten verbunden.

Wir bitten deshalb die Bevölkerung um Nachsicht, dass die im Januar fälligen Forderungen nicht zur Fälligkeit abgebucht werden können. Mit Unterstützung unseres Rechenzentrums rechnen wir damit, dass diese  Abbuchungen frühestens ab dem 15. Januar 2020 (3 KW) erfolgen können. Wir bedanken uns bereits jetzt für Ihr Verständnis.

Fragen zur Abbuchung und Zahlung sämtlicher fälliger Forderungen beantwortet Ihnen gerne unsere Mitarbeiterin der Stadtkasse unter Telefon 07704 807-26.