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Schulung für Vereinsvertreter nach dem Infektionsschutzgesetz


Beim Umgang mit Lebensmitteln auch durch Vereinsmitglieder bei Vereinsveranstaltungen müssen besondere Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden. Bei der Terminbesprechung der Vereine im Oktober wurde angeregt, im Vorfeld der beginnenden Vereinsfeste sowie des Geisinger Straßenfestes in diesem Jahr wieder eine Schulung nach dem Infektionsschutzgesetz anzubieten. Unsere Feste haben was die Lebensmittelhygiene betrifft einen guten Ruf, Kontrollen bei den Straßenfesten waren ohne Mängel. So fühlen sich die Gäste bei unseren Vereinen wohl.

Nunmehr steht der Termin für die nächste Schulung fest: Montag, 15. April 2019, 19.00 Uhr im Rathaus Geisingen –Sitzungssaal. Referenten sind Vertreter des Gesundheits- und Veterenäramtes.

Es haben sich im letzten Jahr viele Vereine gemeldet und ihr Interesse bekundet. Da der Termin steht, werden dringend folgende Angaben benötigt: Name, Vorname der Teilnehmer, Verein, Geburtstag, Adresse. Ferner Hinweis ob die Person(en) bereits eine Unterweisung hatten. Dies ist wichtig für die Ausstellung eines Ausweises oder einer Bescheinigung der Auffrischungsschulung. Das Gesundheitsamt des Landratsamtes hat darum gebeten, diese Angaben im Vorfeld zu erhalten. Die Meldungen bitte an Paul Haug, Email: haugpress(at)aol.com bis zum 28. März 2019 senden.

Bei Rückfragen steht er unter der Telefonnummer 07704 6819 oder Handy 0175 77 47 157 zur Verfügung. Er hat sich bereiterklärt wie in den beiden vorangegangenen Schulungen die Organisation zu übernehmen.