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Winterdienst - Was genau bedeutet das?


Der Winter ist da, hierzu möchte die Stadtverwaltung einige Fragen zum Thema Winterdienst beantworten:
 
Was genau bedeutet Winterdienst?
Winterdienst bedeutet, dass die Straßen und Gehwege von Schnee und Eis befreit und bei Schnee- und Eisglätte bestreut werden; das muss so geschehen, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet werden. Fußgänger müssen Gehwege möglichst gefahrlos begehen können.
 
Wer muss räumen und streuen?

Zum Winterdienst verpflichtet sind die Straßenanlieger, also die Eigentümer sowie Pächter und Mieter von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder einen Zugang zu einer Straße haben. Bei einseitigen Gehwegen sind nur die Straßenanlieger zum Winterdienst verpflichtet, auf deren Straßenseite der Gehweg verläuft.
 
Welche Flächen müssen geräumt und gestreut werden?
Die Straßenanlieger sind verpflichtet, den Gehweg auf einer Breite von mind. 1 Meter zu räumen und zu bestreuen. Wenn auf beiden Straßenseiten kein Gehweg vorhanden ist, ist eine Fläche am Fahrbahnrand zu räumen und zu bestreuen und zwar ca. 1 Meter breit.
 
Wann muss geräumt und gestreut werden?
Die Gehwege und sonstigen Flächen müssen werktags bis 07.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 08.00 Uhr geräumt sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich wieder zu räumen und zu streuen, bei Bedarf also auch mehrmals am Tag. Diese Pflicht endet um 21.00 Uhr.
 
Wie muss geräumt werden?

Der geräumte Schnee und das auftauende Eis müssen auf dem restlichen Teil des Gehwegs bzw. am Fahrbahnrand angehäuft werden. Die Nachbarn müssen jeweils so räumen, dass die Gehwege durchgängig begehbar sind. Geräumter Schnee und auftauendes Eis dürfen nicht dem Nachbarn zugeführt werden. Bei Tauwetter sind Straßenrinnen und Einläufe so freizumachen, dass Schmelzwasser ablaufen kann.
 
Wie muss gestreut werden?

Zum Abstreuen der Gehwege ist abstumpfendes Material wie Sand oder Splitt zu verwenden. Die Verwendung von auftauenden Streumitteln (Salz) ist so gering wie möglich zu halten.
 
Was geschieht, wenn jemand seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt?
Wer Gehwege und sonstige Flächen nicht oder nicht ordnungsgemäß räumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wenn ein Fußgänger auf einem nicht oder schlecht geräumten Gehweg stürzt und sich verletzt, können auf den Straßenanlieger Schmerzensgeld oder Schadensersatzforderungen zukommen.
 
Wer hat diese Regelung aufgestellt, wo kann ich das nachlesen?
Bei den Regelungen handelt es sich um Vorgaben der Streupflicht-Satzung.

Wer räumt die Straßen?
Die Straßenmeisterei und der städtische Bauhof mit Unterstützung von Lohnunternehmen und Landwirten erledigen den Winterdienst auf den Straßen und an den Bushaltestellen.
 
Hierfür wurde ein Winterdienstplan erstellt, der verbindlich vorschreibt, in welcher Reihenfolge die Straßen geräumt und bestreut werden. Dieser Plan wird jährlich aktualisiert. Jeden Tag um 04.00 Uhr nachts schaut ein Mitarbeiter des Bauhofs nach, ob Winterdienst geleistet werden muss und benachrichtigt seine Kollegen, damit möglichst viele Straßen schon geräumt sind, wenn man morgens zur Arbeit losfährt.
 
In welcher Reihenfolge werden die Straßen geräumt und bestreut?
Zuerst werden die Durchgangsstraßen geräumt, das erledigt bei Kreisstraßen die Straßenmeisterei. Danach folgen die besonders steile Straßen, Bushaltestellen, Zufahrten zu Schulen. Anschließend folgen die sonstigen Straßen in den Wohngebieten.
 
Was muss im Winter sonst noch beachtet werden?
Autos sollten nach Möglichkeit nicht am Straßenrand abgestellt werden, da die Räumfahrzeuge in diesen Bereichen den Schnee nicht beseitigen können und teilweise gar nicht mehr weiterfahren können, wenn die Durchfahrtsbreite für die breiten Schneepflüge nicht mehr ausreicht. Dankeschön.
 
Danke!
Die Stadtverwaltung dankt allen Straßenanliegern, die die Räum- und Streupflicht ernst nehmen und gewissenhaft erfüllen. Ganz besonderer Dank gebührt den Mitarbeitern des Bauhofs und allen anderen, die den Winterdienst in unserer gesamten Raumschaft erledigen.