Die Landesregierung hat am 26.04.2022 die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) geändert. Die Änderungen treten am 02.05.2022 in Kraft.
Verlängerung der Verordnung bis zum 30.05.2022
Aufhebung der Maskenpflicht in Zahnarztpraxen
Hier geht es zur neuen Verordnung des Landes Baden-Württemberg: