Gemeinderat

Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt. Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse.

Die Hauptsatzung bestimmt für die Stadt und die Stadtteile die Anzahl der Sitzung im Gremium. Der Gemeinderat der Stadt Geisingen besteht nach der Wahl am 26. Mai 2019 aus 21 Mitgliedern.

Eine Übersicht über alle Mitglieder des Gemeinderats, die jeweilige Tagesordnung sowie alle Sitzungsunterlagen finden Sie im Ratsinformationssystem. Nach den Sitzungen ist dort auch ein Ergebnisprotokoll verfügbar.

Stadtteile

In den Ortsteilen beraten und beschließen die Ortschaftsräte alle Angelegenheiten, die ihre Ortschaft betreffen.