Bürgerservice
Jubilare
Seit Jahren werden die Geburtstage der Einwohner der Stadt ab dem 70. Lebensjahr und die Ehejubiläen ab der Goldenen Hochzeit (50 Jahre) veröffentlicht und der Presse übermittelt.
Jubilare, die mit der Veröffentlichung ihrer persönlichen Daten nicht einverstanden sind, werden gebeten, dies den nachstehend genannten Sachbearbeiterinnen mitzuteilen.
Ist eine Pressesperre vermerkt, gilt diese bis auf Widerruf.