Bürgerservice
Wohnungsbauförderung
Das Land Baden-Württemberg stellt für die soziale Wohnraumförderung und für Energie-einsparmaßnahmen bei Altbauten Gelder zur Verfügung. Hinweise zu den Förderungs-voraussetzungen im einzelnen und die derzeit gültigen Zinssätze erhalten Sie bei der L-Bank.
-
Leitung Hauptamt
Infos zu Anträgen auf Zuschuss für die Errichtung von Solaranlagen oder Photovoltaikanlagen erhalten sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Eschborn.
Nach wie vor dürfen nur solche Maßnahmen gefördert werden, die noch nicht begonnen worden sind, bzw. bei denen noch kein Kaufvertrag abgeschlossen wurde.