Bürgerservice
Beglaubigungen von Schriftstücken
Denken Sie daran, folgende Unterlagen vorzulegen:
- Original des zu beglaubigenden Schriftstückes
- Abschrift bzw. Kopie, die beglaubigt werden soll
-
Leitung Hauptamt
Die Beglaubigung erfolgt sofort.
Sie müssen persönlich erscheinen, wenn Sie eine Unterschriftsbeglaubigung benötigen.
Sie müssen persönlich erscheinen, wenn Sie eine Unterschriftsbeglaubigung benötigen.
Pro zu beglaubigender Seite (Höchstmaß DIN A 4) sind 0,50 € zu entrichten.