Bürgerservice
Abbuchung gemeindlicher Forderungen
Die Teilnahme am Abbuchungsverfahren bedeutet:
kein Ausfüllen von Überweisungsbelegen, kein Überwachen von Zahlungsterminen, kein lästiger Mahnbrief, kein Säumniszuschlag, kein Risiko.
kein Ausfüllen von Überweisungsbelegen, kein Überwachen von Zahlungsterminen, kein lästiger Mahnbrief, kein Säumniszuschlag, kein Risiko.