Rathaus Gutmadingen
Schulstraße 9
78187 Geisingen
Stadtteil: Gutmadingen
78187 Geisingen
Stadtteil: Gutmadingen
07704 234
Stadtteil Gutmadingen
Wo die junge Donau mit ihren Schleifen das Tal zwischen Wartenberg und dem Höhenzug der „Länge“ durchschneidet, liegt Gutmadingen. Im Jahre 1273 wurde „Gutmetingen“ erstmals urkundlich erwähnt. Nachdem Gutmadingen jahrhundertelang von den Fürsten zu Fürstenberg beherrscht wurde, fiel das Dorf 1806 in den Besitz des Großherzogtums Baden.
Seit 1972 ist Gutmadingen Stadtteil von Geisingen. In Gutmadingen ist das Handwerk und die Industrie schon lange ansässig. In den 20er Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts wurde nach Eisenerz gegraben. Der Betrieb des Bergwerkes wurde jedoch im Jahre 1942 wegen des geringen Erzgehaltes eingestellt.
Große wirtschaftliche Bedeutung hatte die im Ort ansässige Maschinenfabrik Kramer, deren Traktoren und Baumaschinen im weiteren Umkreis bekannt sind. Auf dem Firmengelände der ehem. Firma Kramer ist zwischenzeitlich ein Gewerbepark entstanden.
Seit 1972 ist Gutmadingen Stadtteil von Geisingen. In Gutmadingen ist das Handwerk und die Industrie schon lange ansässig. In den 20er Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts wurde nach Eisenerz gegraben. Der Betrieb des Bergwerkes wurde jedoch im Jahre 1942 wegen des geringen Erzgehaltes eingestellt.
Große wirtschaftliche Bedeutung hatte die im Ort ansässige Maschinenfabrik Kramer, deren Traktoren und Baumaschinen im weiteren Umkreis bekannt sind. Auf dem Firmengelände der ehem. Firma Kramer ist zwischenzeitlich ein Gewerbepark entstanden.
Öffnungszeiten Ortsverwaltung Gutmadingen
Montag:
09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
18:00 - 21:00 Uhr
Zurzeit geschlossen
Das Rathaus Geisingen und die Ortsverwaltungen haben mit eingeschränktem Publikumsverkehr geöffnet. Um eine Zutrittskontrolle im Rathaus zum Schutz der Besucher und der Beschäftigen gewährleisten zu können und insbesondere auch zur Vermeidung von Warteschlangen, erfolgt ein Zutritt ins Rathaus nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung. Termine sind direkt bei den jeweiligen Dienststellen, wie z.B. dem Bürgerbüro, Standesamt, Stadtkasse, Stadtbauamt, Hauptamt etc. und direkt bei den Ortsverwaltungen zu vereinbaren.Da eine Zutrittskontrolle im Rathaus nur gewährleistet ist, wenn die Eingangstüre verschlossen bleibt, ist es erforderlich, dass Besucher beim Eintreffen zu ihren Terminen am Rathaus, sich kurz telefonisch bei der Dienststelle, mit der sie die Terminvereinbarung getroffen haben melden. Sie werden dann von der Mitarbeiterin / dem Mitarbeiter eingelassen. Alle Besucher werden darum gebeten, einen Mundschutz zu tragen.