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Vereinsförderung - Erinnerung an die Abgabefristen


Die Stadtverwaltung Geisingen erinnert alle Vereine an die Abgabe der Anträge zur Vereinsförderung für das Jahr 2021.

Die Organisationen müssen bis zum 30.06.2021 der Stadtverwaltung eine Liste über die aktiven Mitglieder und eine Kopie der Meldung an den jeweiligen Dachverband vorlegen um eine Förderung zu erhalten. Ein Zuschuss kann nur aufgrund eines schriftlichen Antrags ausbezahlt werden.

Die Antragsformulare steht hier zum Download bereit.

Zuschussanträge für besondere Investitionen die das Haushaltsjahr 2022 betreffen, müssen bis zum 15. September 2021 gestellt werden.

Bei Fragen zur Vereinsförderung wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Geisingen, Frau Carola Haug, Telefon 07704 807-27, E-Mail: c.haug(at)geisingen.de.