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Landesfamilienpass 2021


Der Landesfamilienpass 2021 bzw. die Gutscheinkarten 2021 zum Landesfamilienpass nebst Info-Broschüren können bei Erfüllung der Voraussetzungen ab sofort beim Bürgerbüro, Zimmer 8 abgeholt werden.

Was ist der Landesfamilienpass?
Der Landesfamilienpass ist eine freiwillige Leistung des Landes und wurde im Jahr 1979 im Rahmen des „Programms zur Förderung der Familie“ eingeführt.

Wozu dient der Landesfamilienpass?
Mit dem Landesfamilienpass und der jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien insgesamt 22-mal die Staatlichen Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein abzugeben. Wir empfehlen Ihnen, sich online über die Homepage www.schloesser-und-gaerten.de zu informieren. Dort ist auch eine Liste aller Objekte eingestellt, in denen der Landesfamilienpass Gültigkeit besitzt. Auf der Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration ist eine Liste aller staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.

Wer kann einen Landesfamilienpass beantragen?
  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.
  • Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit einem kindergeldberechtigten, schwerbehinderten Kind, das mit in häuslicher Gemeinschaft lebt
  • Familien, die Hartz IV oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mind. einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben