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Herabfallendes Laub ist zu entsorgen


Das um diese Jahreszeit fallende Laub führt bei einigen Bürgern zu Unsicherheiten darüber, wer nun die auf dem Gehweg liegenden Blätter zu entsorgen hat. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken (auch Mieter und Pächter) nach der „Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen von Gehwegen“ (Streupflichtsatzung) verpflichtet sind, die Gehwege vor ihrem Grundstück zu reinigen. Die Reinigungspflicht erstreckt sich vor allem auf die Beseitigung von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub.

Dazu gehört auch die ordnungsgemäße Beseitigung des zusammengekehrten Laubes. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob dieses Laub im Gehwegbereich des Grundstückes nun von Bäumen des Anliegers, von gemeindeeigenen Bäumen oder von Bäumen des Nachbarn kommt. Eine ordnungsgemäße Entsorgung des Laubes erfolgt durch eigene Kompostierung, über die eigene Biotonne oder durch Abgabe auf dem Wertstoffhof.

Da zu dieser Jahreszeit von herabfallendem Laub eine erhöhte Rutschgefahr auf den Gehwegen ausgeht, bitten wir aus Verkehrssicherheitsgründen unbedingt, der Verpflichtung der Laubbeseitigung nachzukommen.