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Bebauungsplanentwurf "DANUVIA81 Nord“ Geisingen


Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs "DANUVIA81 Nord“, Geisingen


Der Gemeinderat der Stadt Geisingen hat am 30. April 2019 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „DANUVIA81 Nord“, Gemarkung Geisingen gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
 
Der Planbereich ist in folgendem Kartenausschnitt dargestellt. Maßgebend ist der Lageplan vom 10.04.2019.

Kartenausschnitt Bebauungsplanentwurf  "DANUVIA81 Nord“ Geisingen


Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung (und Grünordnungsplan) vom 16. Mai 2019 bis einschließlich 17. Juni 2019 beim Bauamt der Stadt Geisingen – Außenstelle Hauptstraße 15, 78187 Geisingen Montag bis Freitag, vormittags von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr, Montag bis Mittwoch, nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag, nachmittags von 14.00 bis 18.00 Uhr öffentlich ausgelegt.
 
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Umweltbericht mit Plausibilisierung Ausgleichsumfang, Bestandsplan, Grünordnungsplan, Externen Ausgleichsmaßnahmen, Artenschutzrechtlicher Beurteilung, Emissionskontingente Stickstoff und Schalltechnischer Untersuchung.
 
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Geisingen, Außenstelle Bauamt, Hauptstraße 15, 78187 Geisingen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Geisingen, den 08. Mai 2019
 
gez. Walter Hengstler
Bürgermeister



Hier können die Beteiligungsunterlagen eingesehen werden.