Corona – Pandemiestufe 3
Seit Montag, 19. Oktober 2020 sind in Baden-Württemberg weitere Regelungen zur Eindämmung des Virus SARS-CoV-2 in Kraft getreten. Folgende Änderungen sind zu beachten:
- Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in Fußgängerzonen sowie in für den Publikumsverkehr zugänglichen Bereichen öffentlicher Einrichtungen.
Somit gilt ab sofort auch die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Geisinger Wochenmarkt. - Private Veranstaltungen und Ansammlung von Personen sind auf maximal 10 Personen begrenzt. Ausnahme hiervon, wenn die Personen ausschließlich
1. in gerader Linie (Großeltern-Kinder-Enkel) verwandt sind,
2. Geschwister und deren Nachkommen sind oder
3. höchstens zwei Haushalten angehören,
einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner. - Sonstige Veranstaltungen, z.B. Vereinsveranstaltungen sind nur noch bis 100 Teilnehmende zulässig.
Bei der Bemessung der Teilnehmerzahl bleiben die Beschäftigten und sonstige Mitwirkende der Veranstaltung außer Betracht. - Für den Sportbetrieb und den Übungsbetrieb der Vereine haben nach wie vor, die vor der Ausrufung der Pandemiestufe 3 geltenden Regelungen Bestand. Bitte achten Sie aber darauf, dass ihr jeweiliges Hygienekonzept eingehalten wird.