| Organigramm
Wechsel: Werkrealschule/Hauptschule zum Gymnasium
Wechselmöglichkeit ohne Prüfung
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Werkreal-/ Hauptschüler
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Zeitpunkt des Übergangs
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der Wechsel erfolgt in die
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Voraussetzungen
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der Klasse 6
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Ende des ersten Schulhalbjahres
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entsprechende Klasse des Gymnasiums
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- in Deutsch, Mathematik und der Pflichtfremdsprache mindestens die Note "gut"
- Durchschnitt von mindestens 2,5 in allen für die Versetzung maßgeblichen Fächern und Fächerverbünden
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der Klassen 5 und 6
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Ende des zweiten Schulhalbjahres
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nächsthöhere Klasse des Gymnasiums
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- in Deutsch, Mathematik und der Pflichtfremdsprache mindestens die Note "gut"
- Durchschnitt von mindestens 2,5 in allen für die Versetzung maßgeblichen Fächern und Fächerverbünden
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Wechselmöglichkeit mit Prüfung
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Werkreal-/ Hauptschüler
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Zeitpunkt des Übergangs
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der Wechsel erfolgt in die
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Voraussetzungen
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der Klassen 5 bis 9, die die Anforderungen der Aufnahme ohne Prüfung nicht erfüllen
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Ende des zweiten Schulhalbjahres
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nächsthöhere Klasse des Gymnasiums
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- Aufnahmeprüfung für Schüler und Schülerinnen der Klasse 5 und 6 durch ein zentral gelegenes, vom Regierungspräsidium bestimmtes Gymnasium, ansonsten durch das Gymnasium selbst
- die Prüfungsleistungen müssen erwarten lassen, dass der Schüler oder die Schülerin den Anforderungen des Gymnasiums gewachsen sein wird
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