Der Gemeinderat Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Gemeinde. Er entscheidet über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Die Amtsperiode beträgt 5 Jahre. Vorsitzender ist der Bürgermeister. Alle weiteren Informationen zu den Mitgliedern des Gemeinderates, die Einladungen zu den Sitzungen und die Sitzungsberichte finden Sie auf den folgenden Seiten. |