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Adressänderung im Personalausweis

Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Wer einen gültigen Reisepass besitzt, benötigt keinen Personalausweis.

Bei einem Umzug muss die Anschrift auf dem Personalausweis und dem Ausweis-Chip aktualisiert werden.

Tipp: Es empfiehlt sich, die Adresse im Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung beziehungsweise Anmeldung oder Abmeldung des Wohnsitzes ändern zu lassen.



Ansprechpartner
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Ansprechpartner
Zugehörigkeit zu
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Zugehörigkeit zu
Voraussetzungen
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Voraussetzungen

Sie müssen sich bereits bei Ihrer Gemeinde umgemeldet beziehungsweise angemeldet oder abgemeldet haben.

Verfahrensablauf
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Verfahrensablauf

Die Aktualisierung Ihres Personalausweises kann nur persönlich bei der Personalausweisbehörde, in deren Bezirk Sie mit Ihrer Hauptwohnung gemeldet sind, erfolgen. Bei Umzug innerhalb der Gemeinde und bei Wegzug ins Ausland bei der bisherigen Personalausweisbehörde, bei Umzug in eine andere Gemeinde bei der neuen Personalausweisbehörde.

Erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis
  • aktuelle Meldebestätigung (wenn die Aktualisierung des Personalausweises nicht gleichzeitig mit Ihrer Um- beziehungsweise Anmeldung erfolgt)
Frist/Dauer
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Frist/Dauer

Sie müssen den Personalausweis unverzüglich zur Änderung vorlegen.

Kosten/Leistung
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Kosten/Leistung

Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.

Sonstiges
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Sonstiges

Lassen Sie Ihren Personalausweis nicht ändern, begehen Sie eine Pflichtverletzung.

Hier finden Sie umfassende Informationen zum Personalausweis und dessen Beantragung.



Rechtsgrundlage
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Rechtsgrundlage