Lebenslage

Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren

Die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) stellen Bildungsangebotebereit für Schülerinnen und Schülern mit einem durch das Staatliche Schulamt festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot , die kein inklusives Bildungsangebot an einer allgemeinen Schule besuchen. Den unterschiedlichen Aufgaben entsprechend gibt es Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit folgenden Förderschwerpunkten (s. § 15 Schulgesetz):

  • Lernen
  • Sprache
  • Emotionale und soziale Entwicklung
  • Sehen
  • Hören
  • Geistige Entwicklung
  • Körperliche und motorische Entwicklung
  • Schülerinnen und Schüler in längerer Krankenhausbehandlung

Schüllerinnen und Schüler mit einem durch das Staatliche Schulamt festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot können sowohl ein SBBZ als auch ein inklusives Bildungsangebot an einer allgemeinen Schule in unterschiedlichen Bildungsgängen besuchen.

Hinweis: Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren werden teilweise auch mit Internat oder als Schule am Heim geführt. Aufnahme in ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit Internat finden solche Schülerinnen und Schüler, die einen festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot haben und deren Eltern sich nach einer Beratung durch das Staatliche Schulamt für ein SBBZ mit einem entsprechenden Förderschwerpunkt entschieden haben, wenn ein solches vom Wohnort aus nicht erreicht werden kann.

Übergeordnete Lebenslage: Schulpflicht und Schularten